Energieausweis

Die Zukunft nicht verheizen.

Im Zuge der hohen Energiekosten wird es Zeit das wir handeln. Die Menschheit verbraucht Energie. Zu viel Energie! Dieser hohe Energieverbrauch setzt
Kohlendioxid ( CO2 ) frei. Dieses CO2 hat einen großen Anteil am Treibhauseffekt. Das führt zur globalen Erwärmung der Erde. Es ließen sich mindestens
50% des gesamten Energieverbrauchs einsparen, somit auch 50% des CO2-Ausstoßes verringern und zwar ohne Kalte Füße zu bekommen und ohne
den Gürtel enger schnallen zu müssen.

Energie sparen bedeutet nicht den Verzicht auf Behaglichkeit, sondern den größten, saubersten und billigsten Energiegewinn für uns alle.
Trotz EnEV und Wärmeschutzverordnung verbrauchen immer noch zu viele Häuser zu viel Energie. Energie sparen geht uns alle an.
Jeder sollte seinen Beitrag zu Energieeinsparung leisten.

Ab 1.10.2008 sind Besitzer von Häusern und Wohneinheiten dazu verpflichtet, bei Verkauf oder Neuvermietung eines Hauses oder einer Wohneinheit, einen
Energiepass erstellen zu lassen. Da kommen wir die Schornsteinfegermeister ins Spiel. Wir sind qualifizierte Schornsteinfeger und sind Ihr kompetenter
Partner der Hauseigentümer. Unsere neutrale Position und unsere ständige weiterbildendes Fachwissen bieten wir Ihnen die Schornsteinfegermeister als
Gebäudeenergieberater an, diese Funktion Flächendeckend zu erfüllen.

Zwei unterschiedliche Verfahren:

Zur Beurteilung der Gebäude gibt es zwei unterschiedliche Verfahren:

Das Energiebedarfs- und das Energieverbrauchsverfahren.
Bei der Ermittlung des Energiebedarf werden alle Bestandteile des Gebäudes, die Einfluss auf den Wärmehaushalt haben,unter die Lupe genommen.
Bei der verbrauchsorientierten Methode wird untersucht, welcher Energieverbrauch in der Vergangenheit konkret angefallen ist, z.B. anhand von Rechnungen.

Zeitplan und Art des Ausweises:

Welche Art von Ausweis vorgeschrieben ist, hängt vom Gebäude ab. Bei Neubauten ist schon jetzt der bedarfsorientierte Ausweis Pflicht.
Für Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht gemäß der Wärmeschutzverordnung 1977 modernisiert wurden,
ist der Bedarfsausweis ab dem 1. Oktober 2008 vorgeschrieben. Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit.

Für Gebäude, die bis 1965 errichtet wurden, muss der Ausweis bereits ab 1. Juli 2008 vorgelegt werden. Bei allen anderen Gebäuden gilt Stichtag 1. Januar 2009.

Allgemeine Betrachtung des Klimaschutzes

Der Klimaschutz im dritten Jahrtausend erfordert hohe Anstrengungen und stellt Herausforderungen an die Bewohner der Erde. Die natürlichen Ressourcen
unserer Erden stehen nur im begrenzten Umfang zur Verfügung. Zu sorglos sind wir in der Vergangenheit damit umgegangen. Die Folge dieser Umgangsweisen
spiegelt sich in der dramatischen Häufung von Umweltkatastrophen, die ein Resultat der Klimaverschiebungen darstellen. Dagegenzustellen ist ein rapider
Zuwachs der Weltbevölkerung. „Komfort ist alles“ dieses Anspruchsdenken findet weltweit seinen Ausdruck im zunehmenden Energieverschleiß in
praktisch allen Lebensbereichen.

Energieverbrauch:

Ungefähr 50% des gesamten Energieverbrauches in Deutschland werden für Wohnqualität und allen einhergehenden Annehmlichkeiten verbraucht.
Wir können zu jeder Zeit in unseren 4 Wänden klimatische Bedingungen herstellen, die im Umkehrschluss riesige Mengen Primärenergie verbrauchen.
Primärenergie- also Erdöl, Erdgas und Kohle sind Rohstoffe, die jedoch unweigerlich zur Neige gehen. Demzufolge sind Maßnahmen zur Verminderung des
Primärbedarfs erforderlich, um diese für lange Zeit zu erhalten. Zusätzlich spielen alternative Energiequellen wie Wind- oder Sonnenenergie eine
zunehmende große Rolle in unserem Leben.



Sinnvolle Möglichkeiten zur Verringerung von:


Energie/Strom
Einbau von Energiesparlampen/Birnen. Alle Elektrogeräte komplett vom Strom lassen. (nicht auf standby stellen) Die oben genannten Möglichkeiten sind sehr effektiv und können von jedem Hauseigentümer sehr schnell, vor allem selbst, ganz einfach und mit wenig Aufwand umgesetzt werden. Das verringert Ihre Energiekosten und hilft die globale Erderwärmung zu verringern. Energieeinsparung bedeutet Minderung des Heizenergiebedarfs, sowie die effizientere Nutzung der eingesetzten Energie. Energieeinsparung bedeutet auch Verminderung der Schadstoffemissionen, sie trägt somit zum Umweltschutz bei. Energieeinsparung bedeutet die Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger und somit Verminderung des Primärenergiebedarfes.
Energieeinsparung im Gebäudebereich:
Für jeden Gebäudetyp lassen sich unter Berücksichtigung der jeweiligen Baukonstruktion- der jeweiligen Heizungstechnik, wie auch der jeweiligen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Einsparmöglichkeiten ermitteln, die durch technische Maßnahmen erreichbar sind.

Diese sind im Einzelnen:
  • Sehr guter Wärmeschutz der Gebäudehülle
  • Reduzierung von Wärmebrücken
  • Luftdichtheit der Gebäudehülle
  • Moderne Anlagen für die Trinkwassererwärmung, Heizung und Lüftung
  • Nutzung alternativer Energiequellen
Energieeinsparung bedeutet somit nicht Verzicht auf Komfort, sondern Steigerung der Energieeffizienz. Energieeinsparverordnung [EnEV] Die Schonung fossiler Energie durch die Industrienationen ist eine Forderung der Klimakonferenzen, sowie erklärtes Ziel von Parlament und Bundesregierung. Mit der Einführung der Wärmeschutzverordnung (Wärmeschutz V) am 01. Januar 1995 wurde ein Schritt in Richtung Verbesserung der Gebäudehülle getan. Sie begrenzte den Wärmedurchgang der Gebäudeumfassungsfläche, zum anderen stellte sie Anforderungen an die Lüftungswärmeverluste. Des Weiteren wurden mit der Heizungsanlagen-Verordnung(Heiz AnIV) die Anforderungen an Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten Warmwasserheizkesseln geregelt. Seit dem 01. Februar 2002 ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Sie hat die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung zusammengeführt, zugleich aber auch eine ganze neue Denkweise in der Bauplanung gefordert. Sie betrachtet das Gebäude ganzheitlich, d.h. die Gebäudehülle und die Anlagentechnik werden zusammen bewertet. Begrenzt wird der Jahresprimärenergiebedarf eines Gebäudes. Die bei Energietransport und –Umwandlung anfallenden Verluste werden also berücksichtigt. Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung richten sich in erster Linie an Neubauten. Das größere Potential liegt jedoch im Gebäudebestand. Hier beinhaltet die Energieeinsparverordnung nachfolgende Anforderungen: Nachrüstpflichten: Sie betreffen den Austausch alter Heizkessel sowie die nachträgliche Dämmung von Heizungs- bzw. Warmwasserleitungen und obersten Geschoßdecken. Bedingte Anforderungen: Sie betreffen die Verbesserung des Wärmeschutzes von Bauteilen im Rahmen einer Sanierung oder Erweiterung. Bei Modernisierungsmaßnahmen, vor allem bei der Erneuerung des Außenputzes und beim Austausch der Fenster, müssen die Möglichkeiten einer energetischen Verbesserung ausgeschöpft werden. Sinn und Zweck der Energieberatung: An erster Stelle steht eine umfassende Bestandsaufnahme des Gebäudes, sowie der bereitgestellten Anlagentechnik. Der Kunde wird im Rahmen eines Sanierungskonzeptes über die Möglichkeiten und Techniken der Energieeinsparmaßnahmen umfassend informiert. Hierzu gehören neben den Maßnahmen zur Optimierung der Wärmedämmung an Außenbauteilen der Gebäudehülle auch die Novellierung oder Sanierung der bestehenden Anlagentechnik. Weiterführend werden verschiedene Beratungsvarianten unter Berücksichtigung der Investitionskosten und der damit einhergehend Energieeinsparung erstellt. Hierzu werden an entsprechender Stelle auf die jeweiligen Fördermaßnahmen hingewiesen. Auch die Wünsche und Anregungen des Kunden spielen hierbei eine wichtige Rolle. Sie werden mit in das Sanierungskonzept einfließen gelassen. Das Ziel sollte eine umfassende Beratung, zufrieden stellend für alle Parteien, darstellen. Diese Beratung sollte den Grundstein für eine energetische Sanierung im Rahmen der Energieeinsparverordnung darstellen.
Anforderungen /Energieeinsparungen
Nachrüstpflichten:
Sie betreffen den Austausch alter Heizkessel, sowie die nachträgliche Dämmung von Heizungs- bzw. Warmwasserleitungen und obersten Geschoßdecken.

Bedingte Anforderungen:
Sie betreffen die Verbesserung des Wärmeschutzes von Bauteilen im Rahmen einer Sanierung oder Erweiterung. Bei Modernisierungsmaßnahmen, vor allem bei der Erneuerung des Außenputzes und beim Austausch der Fenster, müssen die Möglichkeiten einer energetischen Verbesserung ausgeschöpft werden.

Sinn und Zweck der Energieberatung:

An erster Stelle steht eine umfassende Bestandsaufnahme des Gebäudes, sowie der bereitgestellten Anlagentechnik. Der Kunde wird im Rahmen eines Sanierungskonzeptes über die Möglichkeiten und Techniken der Energieeinsparmaßnahmen umfassend informiert. Hierzu gehören neben den Maßnahmen zur Optimierung der Wärmedämmung an Außenbauteilen der Gebäudehülle auch die Novellierung oder Sanierung der bestehenden Anlagentechnik. Weiterführend werden verschiedene Beratungsvarianten unter Berücksichtigung der Investitionskosten und der damit einhergehend Energieeinsparung erstellt. Hierzu werden an entsprechender Stelle auf die jeweiligen Fördermaßnahmen hingewiesen. Auch die Wünsche und Anregungen des Kunden spielen hierbei eine wichtige Rolle. Sie werden mit in das Sanierungskonzept einfließen gelassen. Das Ziel sollte eine umfassende Beratung, zufrieden stellend für alle Parteien, darstellen. Diese Beratung sollte den Grundstein für eine energetische Sanierung im Rahmen der Energieeinsparverordnung darstellen.
Energieausweis
Die Erstellung eines Energieausweises erfolgt schrittweise. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen.

Verbrauchsausweis


Dieser Energieausweis ist auf Basis des Verbrauchs für alle Gebäude ausgestellt. Der Bedarfausweis ist keine Pflicht. Im Bandtacho wird der ermittelte Verbrauchskennwert eingetragen und zeigt die Energieeffizienz des Gebäude an. Allerdings ist dieser Wert abhängig vom Verhalten der Bewohner.

Bdarfsausweis


Dieser Energieausweis ist auf Bedarfsbasis für bestimmte Gebäude Pflicht. Hier werden die Kennzahlen Primärenen- und Endenergiebedarf ausgewiesen. Auf einem Bandtacho werden die Energie-Effizienz des Gebäudes dargestellt. Für ein Gebäude wird der Energiebedarf individuell berechnet und zeigt die energetische Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechik an.
Energieausweis im Detail
Wohngebäude Energieausweisart
 
Neubau pfeil Bedarfausweis bei Bauvorlage
Bis Baujahr 1965 pfeil Bedarfausweis ab dem 01.07.2008
Baujahr 1966 - 1977 mit bis zu 4 Wohnungen UNSANIERT pfeil Bedarfausweis ab 01.01.2009
Baujahr 1966 - 1977 mit bis zu 4 Wohnungen SANIERT pfeil Bedarf- oder Verbrauchsausweis ab 01.01.2009
Baujahr 1966 - 1977 5 Wohnungen pfeil Bedarf- oder Verbrauchsausweis ab 01.01.2009
Ab Baujahr 1978 pfeil Bedarf- oder Verbrauchsausweis ab 01.01.2009
Der Experte Ihr Schornsteinfegermeister
ok er ist in allen Umwelt- und Energiefragen Ihr neutraler Berater.
ok für den Energieausweis für Wohngebäude ist er rechlich zugelassen.
ok den energetischen Zustand kennt er wie kein Zweiter.
ok Unterstützend gibt er Ihnen Modernisierungstipps bei der Umsetzung.
ok In allen Bau-, Heizungs- und Brandschutzfragen berät er sie gerne.
ok Ihr Gebäude steht in seinem Bezirk? Somit ist er immer in Ihrer Nähe.
ok Persönlicher, jahrelanger Kontakt ist die beste Vertrauenssache.