Umweltschutz

Tätigkeiten des Schornsteinfegers

bildKehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten      zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich      von Menschen abgeführt werden

bildMessen, feststellen und analysieren von Schadstoffen in Abgasen von      Feuerungsanlagen und vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt      die Meldung an den Betreiber oder Eigentümer. Überwachung der Abstellung      dieser Mängel

bildMessen, feststellen und analysieren von Schadstoffen in Abgasen von      Feuerungsanlagen zur Verbrennungsoptimierung

bildErfassen von Daten an Feuerungsanlagen für Maßnahmen der      Energieeinsparung

bildDatenerfassung für Emissionskataster

bildÜberprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen      aus Feuerungsanlagen

bildEntsorgen von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Bereits im Jahre 1971 erklärte die Bundesrepublik Deutschland: „Wir sind der Überzeugung, dass Umweltpolitik den gleichen Rang hat, wie andere große öffentliche Aufgaben, wie zum Beispiel soziale Sicherheit, Bildung oder innere und äußere Sicherheit".

Die politischen Grundprinzipien des Umweltschutzes beruhen auf der Verantwortung und der Gefahrenvorsorge für Menschen, Tiere und Pflanze. Sie sollen vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt werden, nicht nur als Selbstzweck für den Einzelnen.

Dieser Erklärung folgte die Gesetzgebung. Am 15.03.1974 trat das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und am 1.10.1974 die erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1.BImSchV) in Kraft.

Die Verantwortungsebene des Staates

Die zuständigen Behörden sind im Rahmen der Gefahrenvorsorge verpflichtet, die Einhaltung der Umweltschutzbestimmungen nach dem BImSchG zu überwachen.



Zur flächendeckendende Überwachung der über 13 Millionen Öl-, Gasfeuerungsanlagen und Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Deutschland wäre eine große Anzahl von Staatsbediensteter nötig. Deshalb haben die staatlichen Organe nach ausführlicher Diskussion in Politik, Verwaltung und den betroffenen Interessenverbänden dem Bezirksschornsteinfegermeister die Überwachung der Anforderungen nach der 1.BImSchV übertragen. Der Staat beschränkt sich jetzt nunmehr nur auf:

  • die Aufsicht der Bezirksschornsteinfegermeister
  • die Einleitung von Ordnungsmaßnahmen bei wiederholter Beanstandung einer Feuerungsanlage
  • die Erstellung von Emissionskatastern aufgrund der von den Organisationen des Schornsteinfegerhandwerks (Innungen, Landesinnungsverbände, ZIV) zusammengefassten Messergebnisse

Ohne neutrale Überwachung mehr Umweltbelastung

Würden ohne Überwachung durch die Schornsteinfeger die Abgasverluste aller Feuerungsanlagen nur um 1 %-Punkt höher liegen, so würden sie jährlich nahezu

  • über 1.050 Millionen Liter Heizöl und
  • über 550 Millionen m³ Erdgas

mehr verbrauchen.

Das entspräche einer Kohlendioxidmenge von fast 4 Millionen Tonnen, und mit jedem zusätzlichen Prozentpunkt höheren Durchschnittsverlustes würden sich die Werte entsprechend erhöhen.

Das Schornsteinfegerhandwerk bietet Umweltschutz zu geringen Kosten

  • Die Logistik und die Infrastruktur der Schornsteinfegerbetriebe garantiert kurze Wege und somit geringe Kosten.
  • Die Messung wird mit einer Sicherheitsprüfung (bei Gasfeuerung mit der Messung des Kohlenmonoxidgehaltes) verbunden und führt bei Verringerung der Rußbildung (Ölfeuerung / Feststofffeuerung) zur Reduzierung der Kehrhäufigkeit und somit zu einer Kostenentlastung der Betreiber.
  • Energieeinsparung führt auch zur Reduzierung der Energiekosten und somit zum Vorteil des Kunden.